ISLAM - Religion, Ideologie - oder was?
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- Publication date
- 2017-05-08
- Topics
- Islam, Sachsen, Landtag, Europa, Masseneinwanderung, Broschüren, Sachsen, Landtag, Muslime, Masseneinwanderung, Deutschland, Europa
- Collection
- opensource
- Language
- German
Erweiterte Ausgabe Mai 2017. Mit Gutachten von Professor Karl Albrecht Schachtschneider.
Das Grundrecht auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit schützt Menschen islamischen Glaubens ebenso wie Christen, Juden und Gläubige anderer Religionen. Es umfasst im Übrigen auch das Recht, keiner Religion anzugehören und keinen Glauben zu bekennen.
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag bekennt sich zu unseren Verfassungsgrundsätzen, einschließlich des Rechtes auf Religionsfreiheit. Das Grundrecht der Religionsfreiheit nach Artikel 19 der Sächsischen Verfassung und Artikel 4 des Grundgesetzes ist grundsätzlich gewährleistet, kann aber zum Schutz anderer Grundrechte bzw. anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang eingeschränkt werden. Wie für alle anderen Religionen gilt dies auch für den Islam. Er wird hierdurch unweigerlich zum politischen Thema.
Die hier vorgelegte Broschüre greift dieses Thema auf und informiert über die Arbeit der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag dazu. Gleichzeitig will sie zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Islam anregen. Die thematische Befassung mit dem Islam steht erst an ihrem Anfang. Sie gewinnt an Bedeutung durch das Phänomen der Migrationsbewegungen aus dem islamischen Kulturkreis. Das Thema Islam ist deshalb vom Thema Einwanderung nicht zu trennen. Um die Standpunkte der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag und die bereits erfolgten parlamentarischen Initiativen bewerten zu können, sollte eine sachliche Information über die Aspekte hilfreich sein, die den Islam als Religion prägen und für Muslime grundlegend sind. Der Islam ist die am meisten expandierende Weltreligion. Er hat zunehmenden Einfluss auf sämtliche Kontinente und verbreitet sich
auch stark in Europa. In fast allen seinen Varianten ist der Islam eine Missionsreligion mit politischem Anspruch. Er existiert als ein System religiöser Pflichten und Gebote, das oft tief in den Alltag der Gläubigen eingreift. Nahezu automatisch verschmilzt der Islam entweder mit dem Staat wie in den orientalischen Theokratien, oder er gerät mit ihm in Konflikt, wenn es sich um einen säkularen Staat handelt. Weltweit existiert kaum ein islamischer Staat, der zugleich demokratisch ist und seinen Bürgern Rechtssicherheit, Meinungsund Religionsfreiheit sowie den Geschlechtern gleiche Rechte zugesteht.
Je zahlenmäßig stärker die muslimischen Gemeinschaften in den Ländern des Westens werden, desto nachdrücklicher wird die vorhandene Wertegemeinschaft mit entgegenstehenden Forderungen der Religionsausübung konfrontiert. Diese Forderungen – etwa Geschlechtertrennung beim Sport, Freistellung von der Arbeit zum Gebet, eigene Gebetsräume in öffentlichen Einrichtungen, das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Ämtern, bestimmte Ess- und Trinkvorschriften - werden religiös begründet. Um diese Forderungen umzusetzen oder abzulehnen oder mit den vorhandenen gesellschaftlichen Ansichten auszugleichen, ist aus Sicht unserer Fraktion auch das Tätigwerden des Gesetzgebers erforderlich. Die widerstreitenden Interessenlagen im Zusammenhang mit der islamischen Religionspraxis müssen in Einklang gebracht werden. Dass hierzu eine Notwendigkeit besteht, lässt sich schon allein aus der großen Kontroverse um den oft diskutierten Satz: „Der Islam gehört zu Deutschland“, ableiten. Kaum ein Satz eines deutschen Politikers löste ähnliche Irritationen aus wie das berühmt-berüchtigte Diktum des damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff aus dem Jahre 2010. Wie vertrug sich der Satz mit der parallel immer wieder getroffenen Feststellung, dass es „den“ Islam gar nicht gäbe, sondern viele muslimische Glaubensausrichtungen existierten? Welche der muslimischen Glaubensgebote sollten das sein, die zu Deutschland gehören?
Der Ramadan etwa? Das Verbot Schweinefleisch und Alkohol zu konsumieren? Oder die Beschneidung? Und seit wann gehörte der Islam zu Deutschland? Gab es einen Beitrittstermin? Gehört vielleicht umgekehrt Deutschland eines Tages zum Islam? Wulffs Diktum warf mehr Fragen auf, als er in seiner kurzen Amtszeit beantworten konnte. Bundeskanzlerin Angela Merkel griff dieses Diktum auf, verzichtete aber ebenfalls auf eine Begründung und ließ stattdessen Taten sprechen: in ihre Amtszeit fällt die mit Abstand größte muslimische Masseneinwanderung binnen kurzer Zeit in der gesamten Geschichte Deutschlands.
Wie ist in diesem Kontext die Äußerung des Sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich vom Januar 2015 zu werten, dass nach dessen Meinung die Muslime in Sachsen willkommen seien und ihre Religion ausüben könnten, der Islam jedoch nicht zum Freistaat Sachsen gehöre?
Was soll nun gelten? Wer setzt die Maßstäbe für die Bedeutung des Islam in unserer Gesellschaft? Der Bundespräsident oder die Bundeskanzlerin für Deutschland oder der Ministerpräsident für Sachsen?
Eines dürfte feststehen: Die Auseinandersetzung mit dem Islam und seinem Anspruch auf Geltung in der Gesellschaft und der Politik ist unumgänglich.
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat den notwendigen politischen Diskurs begonnen und sieht sich in der Pflicht dafür zu sorgen, die vorhandene Wertegemeinschaft auf der Grundlage der Verfassung des Freistaates Sachsen zu schützen. Diese Maxime bestimmt unsere parlamentarische Arbeit. Die vorliegende Broschüre benennt und beschreibt die von uns bisher zum vorliegenden Thema eingebrachten parlamentarischen Initiativen.
- Addeddate
- 2018-01-31 07:12:54
- Identifier
- Islam180123
- Identifier-ark
- ark:/13960/t82k2wm7f
- Ocr
- ABBYY FineReader 11.0 (Extended OCR)
- Ppi
- 300
- Scanner
- Internet Archive HTML5 Uploader 1.6.3
- Year
- 2017
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